Klasse A
Klasse A
Vorraussetzung: keine, Direkterwerb
Mindestalter: 24 Jahre oder 20 Jahre bei Vorerwerb Klasse A2 bei mind. 2 Jahren Besitz
Einschluss: Klassen AM, A2 und A1
Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden á 90 Min + 4 Doppelstunden á 90 Min klassenspezifisch
Theoretische Prüfung:
30 Fragen -> Maximal 10 Fehlerpunkte
Frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters möglich
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Sonderfahrten der Klasse A | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
Dauer der Fahrprüfung | 60 Minuten |